FEHLZEITEN

FEHLZEITEN

Abteilungsleitung

Christian Steen

Krankmeldung im Schulbüro

Die rechtzeitige Krankmeldung im Schulbüro ist besonders wichtig für Tage, an denen eine Klausur geschrieben wird oder ein Referat bzw. eine Präsentationsleistung zu halten ist. Liegt keine Krankmeldung vor, verfällt der Anspruch auf einen Nachschreibtermin bzw. eine Ersatzleistung. Es erfolgt eine Bewertung der – nicht erbrachten – Leistung mit 0 Punkten. Bei Fehlen an einem Tag mit Leistungsüberprüfung (Klausur, Referat, Test, Präsentationsleitung) wird grundsätzlich ein ärztliches Attest zusätzlich zur pünktlich erfolgten Krankmeldung verlangt.

Wenn absehbar ist, dass eine geplante Leistungsüberprüfung krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden kann, kann dies bei der Krankmeldung bereits angegeben werden und gilt somit als Entschuldigung. Ein ärztliches Attest muss in jedem Fall vorgelegt werden.  Andernfalls muss an allen Tagen, an denen eine Leistungsüberprüfung geplant ist, erneut eine Meldung in der oben beschriebenen Weise stattfinden.

Versäumnisse bei Klausuren

Ist eine Schülerin / ein Schüler durch Krankheit oder aus einem anderen zwingenden, nicht vorhersehbaren Grund verhindert, am Unterricht oder einer Schulveranstaltung teilzunehmen, wird die Schule umgehend durch die Sorgeberechtigten oder , bei Volljährigen, den Schüler bzw. die Schülerin selbst benachrichtigt, d.h. am ersten Tag des Fehlens vor 8 Uhr (Tel.: 4289700).

Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler im Laufe eines Schultages, meldet er/sie sich im Schulbüro ab. Andernfalls gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt.

Schriftliche Entschuldigung an Tutor:in und Fachlehrkraft

Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Entschuldigungen, in dem sie ihre Fehlzeiten (versäumte Stunden/Tage) und die dazugehörigen schriftlichen Entschuldigungen in chronologischer Reihenfolge im Schulplaner festhalten.

Schülerinnen und Schüler, die gefehlt haben, legen am ersten Tag der Wiederanwesenheit ihre von den Sorgeberechtigten verfasste Entschuldigung der Tutorin / dem Tutor vor (wenn nicht erreichbar: einen Tag später). Sie/er prüft die Entschuldigung und zeichnet sie ab.

Das Abzeichnen einer Entschuldigung kann verweigert werden. Wenn z.B. begründete Zweifel daran bestehen, dass der Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen versäumt worden ist, kann die Tutorin / der Tutor die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eine Untersuchung durch den Schularzt verlangen.

Die abgezeichnete Entschuldigung wird innerhalb von 14 Tagen von der Schülerin / dem Schüler den einzelnen Fachlehrkräften vorgelegt, damit sie die notierten Fehlzeiten als „entschuldigt“ registrieren.

Fehlen wegen Schulveranstalung

Unterrichtsversäumnisse, die durch die verbindliche Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (z.B. Teilnahme an Theaterproben, schulischen Sportwettkämpfen etc.) bedingt sind, erscheinen nicht auf dem Zeugnis als „Versäumnisse“. Sie müssen den Fachlehrkräften dennoch rechtzeitig vorab mitgeteilt werden.

Andere Gründe für Versäumnisse

Für Versäumnisse, die auf andere Gründe zurückzuführen sind (z.B. Führerscheinprüfung, Familienfeier, nicht anders zu legender Arzttermin) muss rechtzeitig im Vorwege eine Beurlaubung beantragt werden.

Versäumnisse und Verspätungen im Zeugnis

Versäumnisse werden in jedem Semesterzeugnis unter Hervorhebung unentschuldigter Fehlstunden ausgewiesen. Es ist dringend angeraten‚ das eigene „Fehlstundenkonto“ regelmäßig zu überprüfen und mit den Eintragungen der Fachlehrkräfte in den Kursheften abzugleichen.

Alle Verspätungen, die die Schülerinnen und Schüler selbst zu verantworten haben (Ausnahmen z.B. Ausfall/Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel, witterungsbedingte Behinderungen), werden von der Lehrkraft in WebUntis vermerkt. Mehr als drei selbstverschuldete Verspätungen werden im Zeugnis ausgewiesen.

 

Gymnasium Altona, Dezember 2023