Dürfen die Vorabiturklausuren ohne Maske geschrieben werden?

Ja. Der Abstand zwischen den Sitzplätzen muss eingehalten werden. Wer den Platz verlässt, setzt die Maske auf.

Wie wird mit Schüler*innen umgegangen, die aus medizinischen Gründen mit Attest von der Maskenpflicht befreit sind?

Wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, erhalten sie einen Einzelplatz im angemessenen Abstand zu den Mitschüler*innen. Falls das nicht möglich ist, werden Einzelgespräche geführt, wie der Infektionsschutz in der Schule sowohl für Schüler*innen mit Attest als auch für die Maske tragenden Schüler*innen gewährleistet werden kann.

Müssen die Kinder die Masken dann über die komplette Dauer des Schulbesuchs von bis zu 7 Stunden tragen (mit Ausnahme der Essens- und Trinkpausen)?

Gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler ist diese erweiterte Maskenpflicht zugleich eine Belastung. Das gilt umso mehr, weil die meisten Schulen bis weit in den Nachmittag Unterricht und Betreuung anbieten. Um die Belastung aller Beteiligten zu verringern, dürfen Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre MNB absetzen, auch wenn die Schülerinnen und Schüler untereinander dort nicht immer den Mindestabstand einhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerinnen und Schüler in den Pausen weiterhin nach Jahrgangsstufen (bzw. so genannte Kohorten) getrennt sind und insbesondere die Schulbeschäftigten darauf achten, dass sie selbst den Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie anderen Schulbeschäftigten einhalten.

Wird darüber nachgedacht, auch Schüler*innen unterhalb der 8. Klassen in der Mittagspause das Verlassen des Schulgeländes mit elterlicher Zustimmung zu erlauben?

Diese Regelung hat es in der Vergangenheit schon gegeben. Sie wurde aus verschiedenen Gründen aufgehoben. Bisher ist nicht geplant, sie wieder einzuführen.

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